Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Daniel-Stefan Gabor (Nyvex) (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften handelt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, insbesondere für Angebote, Verträge, Beratungen, Dienstleistungen und Projekte im Bereich Marketing, Social Media, Webdesign, Entwicklung, SEO und Online-Werbung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand / Leistungen der Agentur

2.1 Die Agentur Daniel-Stefan Gabor (Nyvex), Inhaber Daniel-Stefan Gabor, erbringt für ihre Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich digitaler Kommunikation und Marketing. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Social Media Marketing und Entwicklung von Marketingstrategien
  • Content-Produktion für Online- und Social-Media-Kanäle
  • Webdesign und Webentwicklung inklusive Erstellung und Betreuung von Shopify-Websites und Onlineshops
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Werbekampagnen und Online-Ads auf Plattformen wie Meta, Google oder anderen Werbenetzwerken
  • Beratung und Strategieentwicklung im Bereich Online-Marketing
  • Messebegleitungen inklusive Vor- und Nachbereitung
  • Drehtage und Videoproduktionen
  • Social Recruiting inklusive Kampagnenplanung und Umsetzung

2.2 Der genaue Leistungsumfang, konkrete Ziele sowie Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag, der zwischen der Agentur und dem Auftraggeber geschlossen wird. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.3 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen, ohne dass hierdurch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten entsteht.

3. Vertragsschluss

3.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist ein von der Agentur erstelltes Angebot, das alle wesentlichen Leistungen, Konditionen und Preise enthält.

3.2 Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots in Form eines Vertrags zustande, der von beiden Parteien unterzeichnet wird.

3.3 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen oder Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen gemäß dem im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang und Zeitplan. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Zeit- und Leistungsangaben als unverbindliche Planungsdaten. Änderungen oder Anpassungen im Projektablauf können sich insbesondere durch neue Anforderungen oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ergeben.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

4.3 Der Auftraggeber benennt mindestens einen festen Ansprechpartner, der für die Kommunikation, Freigaben und Entscheidungen im Rahmen des Projekts verantwortlich ist.

4.4 Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und können zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung oder der Zeitplanung führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Leistungen der Agentur werden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot vergütet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Die Agentur bietet verschiedene Leistungspakete mit monatlicher Vergütung an. Aktuell gelten folgende Richtwerte:

  • Basic-Plan: ab 850 € netto / Monat
  • Standard-Plan: 2.600 € netto / Monat
  • Pro-Plan: 4.500 € netto / Monat (ab einer Laufzeit von 6 Monaten: 3.950 € netto / Monat)

Darüber hinaus können individuelle Angebote mit gesonderten Preisen und Leistungen vereinbart werden.

5.3 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 3 Monate. Eine Verlängerung oder Kündigung richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Bedingungen.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Darüber hinaus können pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6 Für Leistungen, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag) oder an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erbracht werden – insbesondere für Messebegleitungen, Drehtage oder andere Sonderprojekte –, gilt ein gesonderter Stundensatz. Dieser beträgt derzeit 195,00 € netto pro Stunde.

5.7 Der reguläre Stundensatz für Leistungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten beträgt 150,00 € netto pro Stunde.

6. Leistungszeit und Verzögerungen

6.1 Angaben zu Leistungszeiten und Projektlaufzeiten gelten grundsätzlich als unverbindliche Planungsdaten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind – insbesondere verspätete Bereitstellung von Informationen, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben oder Feedback – führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vereinbarten Leistungsfristen.

6.3 Entsteht der Agentur durch eine solche Verzögerung ein zusätzlicher Aufwand, ist sie berechtigt, diesen nach tatsächlichem Aufwand gesondert zu berechnen.

6.4 Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich nicht automatisch durch Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

7. Stornierung, Rücktritt und Kündigung

7.1 Der Auftraggeber kann einen bereits geschlossenen Vertrag bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn stornieren. In diesem Fall ist eine Stornopauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Diese Pauschale wird sofort mit Zugang der Stornierung zur Zahlung fällig.

7.2 Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Projektbeginn oder nach Beginn der Leistungserbringung, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen.

7.3 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann vor Ablauf dieser Zeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und die andere Partei die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zumutbar ist.

7.4 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

8. Nutzungsrechte und Urheberrecht

8.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung von der Agentur erstellten Inhalte, Werke, Konzepte, Designs, Texte, Grafiken, Videos, Strategien oder sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht bzw. dem Schutz geistigen Eigentums der Agentur.

8.2 Der Auftraggeber erhält an diesen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das zeitlich unbegrenzt und dauerhaft für die im Vertrag vereinbarten Zwecke gilt. Der Auftraggeber ist damit berechtigt, die erstellten Inhalte auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiterhin zu verwenden.

8.3 Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Verkauf, Weiterlizenzierung, öffentliche Weitergabe oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

8.4 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen und hierfür Logos, Projektergebnisse, Kampagnen oder sonstige Arbeitsergebnisse als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen oder auf Social-Media-Kanälen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur.

9.4 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen. Insbesondere bei Dienstleistungen wie Social-Media-Marketing, Werbekampagnen, Content-Produktion oder Suchmaschinenoptimierung schuldet die Agentur ausschließlich die vereinbarte Leistung, nicht aber einen konkreten Umsatz- oder Reichweitenerfolg.

9.5 Die Agentur haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Ausfälle externer Dienste oder Plattformen (z. B. Meta, Google, Shopify, E-Mail-Provider), auf deren technische Verfügbarkeit oder Richtlinien sie keinen Einfluss hat.

10. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kunden- und Preisdaten, Strategien sowie sonstige nicht öffentliche Informationen, stillschweigend zu behandeln und Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei zugänglich zu machen.

10.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

10.3 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung Dritte, Subunternehmer oder Freelancer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Dies erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass diese ebenfalls einer Verschwiegenheitsvereinbarung unterliegen und die vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwenden.

10.4 Die Agentur ist ferner berechtigt, anonymisierte Daten und Ergebnisse aus Projekten zu Analyse-, Statistik- oder Optimierungszwecken zu verwenden. Eine Rückführung dieser Daten auf den Auftraggeber oder dessen Geschäftsbetrieb ist dabei ausgeschlossen.

11. Referenznennung und Eigenwerbung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen und hierfür Name, Logo, Projektergebnisse, Kampagnen oder sonstige Arbeitsergebnisse als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social-Media-Kanälen oder in sonstigen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, während oder nach Beendigung der Zusammenarbeit den Namen, das Logo oder andere Kennzeichen der Agentur ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung für eigene Werbezwecke zu nutzen oder auf die Zusammenarbeit zu verweisen.

12. Datenschutz

12.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12.2 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für die Kommunikation mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer oder Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12.3 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, zu den Rechten des Auftraggebers sowie zu den eingesetzten Diensten und Analyse-Tools sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Agentur https://nyvex-marketing.de/datenschutzerklarung zu entnehmen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht, derzeit Ansbach (Deutschland).

13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.